Anerkennung für Ihre Pflege
Für anerkannte Pflegeleistungen kann eine Entlöhnung von bis zu CHF 40 brutto pro Stunde möglich sein. Was zu Ihrer Situation passt, wird persönlich abgeklärt.
ENTLÖHNUNG FÜR ANGEHÖRIGENPFLEGE
Sie sind mit Herz für einen Menschen da, der Ihnen nahesteht – in der Familie oder im Freundeskreis. Für anerkannte Pflegeleistungen zu Hause kann eine Entlöhnung möglich sein. Entdecken Sie unverbindlich, ob eine persönliche Abklärung für Sie infrage kommt.
Unverbindlich · Ohne medizinische Unterlagen
Den nächsten Schritt kennenlernen
Nähe, die im Alltag viel bedeutet. Illustratives Motiv.
WEIL AUCH IHR EINSATZ ZÄHLT
Für einen lieben Menschen da zu sein, ist etwas Besonderes. Wir möchten Ihnen die Orientierung leichter machen – damit Sie wissen, welche finanzielle und fachliche Unterstützung für Sie infrage kommen kann.
Für anerkannte Pflegeleistungen kann eine Entlöhnung von bis zu CHF 40 brutto pro Stunde möglich sein. Was zu Ihrer Situation passt, wird persönlich abgeklärt.
Eine Pflegefachperson kann den Bedarf klären, die Pflege planen und Sie bei pflegerischen und administrativen Fragen begleiten.
Sie müssen nicht schon alles wissen. Fachliche Anleitung und passende Schulungen können Ihnen helfen, im Pflegealltag sicherer zu werden. Welche Unterstützung und Voraussetzungen zu Ihrer Situation passen, wird gemeinsam mit Ihnen besprochen.
Die mögliche Entlöhnung richtet sich nach den anerkannten Pflegeleistungen und Ihrer persönlichen Situation. Der veröffentlichte Höchstwert ist keine persönliche Zusage.
Wie werden Lohn und Pflegeumfang abgeklärt?GEMEINSAM VERSTEHEN, WAS MÖGLICH IST
Jeder Mensch und jede Pflegesituation ist anders. Eine Pflegefachperson schaut mit Ihnen auf den Alltag und klärt, welche Leistungen als Grundpflege anerkannt werden können.
Welche Tätigkeiten und welcher Umfang vergütet werden können, wird in Ruhe individuell abgeklärt.
Hilfe bei Körperpflege und Ankleiden
Unterstützung beim Essen und Trinken
Hilfe bei Mobilisation und Lagerung
–Putzen, Einkaufen und Kochen
–Gesellschaft und allgemeine Begleitung
–Die gesamte gemeinsam verbrachte Zeit
EIN KLEINER SCHRITT KANN VIEL KLÄREN
Sie müssen heute noch nicht alles wissen. Ein kurzer Check hilft Ihnen, Ihre Möglichkeiten einzuordnen und den nächsten Schritt zu finden.
Wählen Sie Ihren Kanton und Ihre Ausgangslage. Dafür brauchen Sie weder Diagnosen noch medizinische Unterlagen.
Teilen Sie uns mit, wann eine Rückmeldung gut in Ihren Alltag passt. Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie Kontakt aufnehmen möchten.
In einer persönlichen Abklärung werden Bedarf, Voraussetzungen und regionale Verfügbarkeit besprochen. So erfahren Sie, was in Ihrer Situation möglich ist.
Ratgeber
Was kann zur Grundpflege zählen? Wie wird eine mögliche Entlöhnung geklärt? Und was gilt für Freundinnen und Freunde? Unsere Ratgeber geben Ihnen eine ruhige erste Orientierung.
Wie entstehen Lohn und Arbeitsumfang bei Angehörigenpflege in der Schweiz? Erfahren Sie, was fachlich und individuell abgeklärt werden muss.
Ratgeber lesenAuch Freunde und Nachbarn können nahestehende Menschen pflegen. Welche Voraussetzungen gelten und warum die persönliche Abklärung wichtig ist.
Ratgeber lesenGrundpflege und Betreuung unterscheiden: Beispiele, die Rolle der fachlichen Abklärung und warum Haushaltshilfe nicht automatisch vergütet wird.
Ratgeber lesenMIT EINEM GUTEN GEFÜHL DEN NÄCHSTEN SCHRITT GEHEN
Sie müssen heute noch nicht alles wissen. Hier erfahren Sie, was dieser erste Schritt leisten kann – und was in einem persönlichen Gespräch geklärt wird.
Für die erste Orientierung reicht eine kurze Auswahl zu Ihrer Situation. Diagnosen oder medizinische Unterlagen brauchen Sie im Check nicht zu teilen.
Ob eine Entlöhnung möglich ist, prüft die zuständige Fachstelle anhand Ihrer Situation. Dieses Online-Angebot erbringt selbst keine Pflege und entscheidet nicht über Ihre Vergütung.
Eine Anfrage ist keine Verpflichtung zu einem Pflegevertrag. Vor einer späteren Weitergabe erfahren Sie, wer Ihre Angaben erhält und wofür. Ohne Ihre Zustimmung wird nichts an den Pflegepartner übermittelt.
VIELLEICHT FRAGEN SIE SICH …
Im veröffentlichten Angebot werden bis zu CHF 40 brutto pro anerkannter Pflegestunde genannt. Das ist ein Höchstwert, keine Zusage für jeden Einzelfall. Die tatsächliche Entlöhnung, der Umfang und die Bedingungen werden mit Ihnen persönlich besprochen.
Zum Einstieg ist laut veröffentlichtem Angebot keine Pflegeausbildung nötig. Ein mehrtägiger SRK-Kurs soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden. Welche Voraussetzungen für Sie gelten und wie der Kurs abläuft, können Sie im persönlichen Gespräch klären.
Sehr gerne. Im Check können Sie alle 26 Kantone auswählen. Bisher ist die Versorgung öffentlich für Stadt und Kanton Zürich belegt. Für andere Regionen wird zuerst geschaut, ob eine passende Betreuung möglich ist. Daraus entsteht noch keine Leistungszusage.
Auch diese Hilfe ist für Angehörige wertvoll. Für eine mögliche Entlöhnung kommt jedoch anerkannte Grundpflege infrage. Einkaufen, Kochen, Putzen und allgemeine Begleitung werden nicht automatisch als solche Pflege vergütet.
Mit Ihrer Zustimmung wird Ihre Anfrage über FormSubmit per E-Mail an AngehörigenHERZ gesendet. Wir können Ihre Angaben prüfen und uns bei Ihnen melden. Das ist noch kein vereinbarter Rückruf, Termin oder Vergütungsanspruch; eine automatische Weitergabe an einen Pflegeanbieter findet nicht statt.
Nein, Sie dürfen sich ganz in Ruhe orientieren. Der Check ist keine Verpflichtung und keine Vergütungszusage. Ob eine Entlöhnung möglich ist und welche Bedingungen dazu gehören, wird erst persönlich und fachlich abgeklärt.
Sie können sich auch informieren, wenn Sie eine Freundin, einen Freund oder einen anderen nahestehenden Menschen pflegen. Eine familiäre Beziehung ist für den Einstieg in diesen Check nicht nötig. Ob eine Entlöhnung möglich ist und welche Voraussetzungen gelten, wird persönlich und fachlich abgeklärt; die Beziehung allein begründet keinen Anspruch.
AUCH FÜR SIE DARF ES LEICHTER WERDEN
Manchmal hilft schon ein kleiner erster Schritt. Nehmen Sie sich einen Moment für sich und entdecken Sie, welche Unterstützung infrage kommen kann.