Mit Herz an Ihrer Seite · Unverbindlich Kontakt aufnehmen

ENTLÖHNUNG FÜR ANGEHÖRIGENPFLEGE

Angehörigenpflege in der Schweiz.
Entlöhnung
in Ruhe prüfen.

Sie sind mit Herz für einen Menschen da, der Ihnen nahesteht – in der Familie oder im Freundeskreis. Für anerkannte Pflegeleistungen zu Hause kann eine Entlöhnung möglich sein. Entdecken Sie unverbindlich, ob eine persönliche Abklärung für Sie infrage kommt.

Unverbindlich · Ohne medizinische Unterlagen

Den nächsten Schritt kennenlernen
Illustrative Szene: Eine Tochter und ihr Vater im Gespräch zu Hause
Mögliche Entlöhnungbis zu CHF 40brutto pro anerkannter Pflegestunde

Nähe, die im Alltag viel bedeutet. Illustratives Motiv.

Persönliche Fachbegleitung
Raum für Ihre Fragen
Anerkennung für Ihre Pflege

WEIL AUCH IHR EINSATZ ZÄHLT

Sie geben viel. Und dürfen Unterstützung annehmen.

Für einen lieben Menschen da zu sein, ist etwas Besonderes. Wir möchten Ihnen die Orientierung leichter machen – damit Sie wissen, welche finanzielle und fachliche Unterstützung für Sie infrage kommen kann.

Anerkennung für Ihre Pflege

Für anerkannte Pflegeleistungen kann eine Entlöhnung von bis zu CHF 40 brutto pro Stunde möglich sein. Was zu Ihrer Situation passt, wird persönlich abgeklärt.

Mit Ihren Fragen nicht allein

Eine Pflegefachperson kann den Bedarf klären, die Pflege planen und Sie bei pflegerischen und administrativen Fragen begleiten.

Schritt für Schritt mehr Sicherheit

Sie müssen nicht schon alles wissen. Fachliche Anleitung und passende Schulungen können Ihnen helfen, im Pflegealltag sicherer zu werden. Welche Unterstützung und Voraussetzungen zu Ihrer Situation passen, wird gemeinsam mit Ihnen besprochen.

Die mögliche Entlöhnung richtet sich nach den anerkannten Pflegeleistungen und Ihrer persönlichen Situation. Der veröffentlichte Höchstwert ist keine persönliche Zusage.

Wie werden Lohn und Pflegeumfang abgeklärt?

GEMEINSAM VERSTEHEN, WAS MÖGLICH IST

Welche Unterstützung kann als Pflege zählen?

Jeder Mensch und jede Pflegesituation ist anders. Eine Pflegefachperson schaut mit Ihnen auf den Alltag und klärt, welche Leistungen als Grundpflege anerkannt werden können.

Welche Tätigkeiten und welcher Umfang vergütet werden können, wird in Ruhe individuell abgeklärt.

Das kann zur Grundpflege gehören

Hilfe bei Körperpflege und Ankleiden

Unterstützung beim Essen und Trinken

Hilfe bei Mobilisation und Lagerung

Wertvolle Hilfe, aber nicht automatisch vergütet

–Putzen, Einkaufen und Kochen

–Gesellschaft und allgemeine Begleitung

–Die gesamte gemeinsam verbrachte Zeit

EIN KLEINER SCHRITT KANN VIEL KLÄREN

Wir machen Ihnen den Anfang leichter.

Sie müssen heute noch nicht alles wissen. Ein kurzer Check hilft Ihnen, Ihre Möglichkeiten einzuordnen und den nächsten Schritt zu finden.

01

Ein wenig von Ihrem Alltag erzählen

Wählen Sie Ihren Kanton und Ihre Ausgangslage. Dafür brauchen Sie weder Diagnosen noch medizinische Unterlagen.

02

Ihre Wünsche mitteilen

Teilen Sie uns mit, wann eine Rückmeldung gut in Ihren Alltag passt. Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie Kontakt aufnehmen möchten.

03

Gemeinsam die Möglichkeiten klären

In einer persönlichen Abklärung werden Bedarf, Voraussetzungen und regionale Verfügbarkeit besprochen. So erfahren Sie, was in Ihrer Situation möglich ist.

Ratgeber

Antworten, die Ihnen weiterhelfen.

Was kann zur Grundpflege zählen? Wie wird eine mögliche Entlöhnung geklärt? Und was gilt für Freundinnen und Freunde? Unsere Ratgeber geben Ihnen eine ruhige erste Orientierung.

Alle Ratgeber zur Angehörigenpflege

MIT EINEM GUTEN GEFÜHL DEN NÄCHSTEN SCHRITT GEHEN

Raum für Ihre Fragen. Klarheit für Ihren Weg.

Sie müssen heute noch nicht alles wissen. Hier erfahren Sie, was dieser erste Schritt leisten kann – und was in einem persönlichen Gespräch geklärt wird.

Ein Anfang ohne Gesundheitsdetails

Für die erste Orientierung reicht eine kurze Auswahl zu Ihrer Situation. Diagnosen oder medizinische Unterlagen brauchen Sie im Check nicht zu teilen.

Persönlich klären statt pauschal versprechen

Ob eine Entlöhnung möglich ist, prüft die zuständige Fachstelle anhand Ihrer Situation. Dieses Online-Angebot erbringt selbst keine Pflege und entscheidet nicht über Ihre Vergütung.

Sie entscheiden in Ihrem Tempo

Eine Anfrage ist keine Verpflichtung zu einem Pflegevertrag. Vor einer späteren Weitergabe erfahren Sie, wer Ihre Angaben erhält und wofür. Ohne Ihre Zustimmung wird nichts an den Pflegepartner übermittelt.

VIELLEICHT FRAGEN SIE SICH …

Ihre Fragen sind hier willkommen.

Im veröffentlichten Angebot werden bis zu CHF 40 brutto pro anerkannter Pflegestunde genannt. Das ist ein Höchstwert, keine Zusage für jeden Einzelfall. Die tatsächliche Entlöhnung, der Umfang und die Bedingungen werden mit Ihnen persönlich besprochen.

AUCH FÜR SIE DARF ES LEICHTER WERDEN

Lassen Sie uns auf Ihre Möglichkeiten schauen.

Manchmal hilft schon ein kleiner erster Schritt. Nehmen Sie sich einen Moment für sich und entdecken Sie, welche Unterstützung infrage kommen kann.