VERSTÄNDLICHE ORIENTIERUNG · SCHWEIZ

Entlöhnung für Angehörigenpflege: Lohn und Arbeitsumfang

Eine mögliche Entlöhnung entsteht nicht aus der Zahl der bereits geleisteten Stunden. Zuerst wird geklärt, welche Pflege nötig ist; in einem Anstellungsmodell bestimmt der anbietende Betrieb danach Umfang und Lohn.

Redaktion AngehörigenHERZ · Stand 17. Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.

Eine Entlöhnung beginnt nicht mit einem Versprechen

Wer einen nahestehenden Menschen zu Hause unterstützt, trägt Verantwortung. Die Frage nach einer Entlöhnung ist deshalb verständlich. Ob und in welchem Rahmen ein Anstellungsmodell möglich ist, lässt sich jedoch nicht allein aus der Beziehung oder aus bereits aufgewendeter Zeit ableiten.

Bei einem solchen Modell stellt ein Spitex-Betrieb die pflegende Person mit Arbeitsvertrag an. Damit entstehen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis. Eine Anstellung ist nicht automatisch geschuldet, und dieser Ratgeber verspricht weder ein Pensum noch eine Vergütung.

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Der Pflegebedarf kommt vor dem Arbeitspensum

Am Anfang steht eine fachliche Bedarfsermittlung. Eine Pflegefachperson klärt mit der betroffenen Person und ihrem Umfeld die Situation: Welche Pflege ist erforderlich, wie oft und in welchem Rahmen? Diese Abklärung orientiert sich an den Vorgaben für Pflegeleistungen und nicht an einer privaten Stundenliste.

Aus dem festgestellten Bedarf kann sich ein Teilzeitpensum ergeben. Es kann aber auch sein, dass einzelne Unterstützungen nicht in ein Anstellungsmodell fallen oder dass die Situation anders organisiert wird. Eine sorgfältige Abklärung schafft Klarheit, ohne der Familie eine Zusage vorwegzunehmen.

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Lohn und Vertrag werden vom Betrieb festgelegt

Der anbietende Spitex-Betrieb bestimmt den Umfang der Anstellung und die Lohnhöhe. Deshalb gibt es keinen allgemeinen Stunden- oder Monatslohn, den Angehörige für sich beanspruchen können. Massgeblich sind der Bedarf, das konkrete Anstellungsmodell und die Regelungen des jeweiligen Betriebs.

Ein Arbeitsvertrag macht die Rollen nachvollziehbar: Der Betrieb ist Arbeitgeber, trägt die Verantwortung im Arbeitsverhältnis und rechnet die vorgesehenen Leistungen über seine Strukturen ab. Angehörige können ihre Fragen offen einbringen, sollten Lohn und Pensum aber nicht vor der fachlichen und betrieblichen Klärung als feststehend behandeln.

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Die Familie muss nicht alles allein tragen

Neben der möglichen Anstellung bleibt wichtig, wie die Unterstützung im Alltag verteilt ist. Besprechen Sie früh, wer verlässlich welche Aufgaben übernehmen kann und was bei Ferien, Krankheit oder einer Veränderung des Gesundheitszustands geschieht. Eine solche Aufgabenteilung entlastet die pflegende Person und schützt die Beziehung.

Nehmen Sie nur einen Umfang auf sich, der zu Ihren Kräften passt. Pro Senectute rät dazu, die eigene Belastung regelmässig anzuschauen und Unterstützung zu holen, wenn die Verantwortung zu viel wird. Das ist keine Schwäche, sondern eine Grundlage für eine tragfähige Lösung.

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Was AngehörigenHERZ dabei leistet

Das Online-Angebot von AngehörigenHERZ informiert über mögliche nächste Schritte und nimmt Anfragen entgegen. Es ist weder Arbeitgeberin noch Pflegedienst und trifft keine fachliche Bedarfsabklärung. Für die konkrete Pflege- und Anstellungsfrage braucht es den Austausch mit den zuständigen Fachpersonen und einem geeigneten Anbieter.

Dieser Beitrag stammt aus der Redaktion von AngehörigenHERZ, betrieben von Velizar Stojkovic. Er soll Angehörige verständlich orientieren, ersetzt aber keine individuelle Pflege-, Arbeits- oder Rechtsberatung und behauptet keine fachärztliche Prüfung.

Häufige Fragen

Wird jede von Angehörigen geleistete Stunde bezahlt?

Nein. Eine mögliche Anstellung richtet sich nach der fachlich ermittelten Pflege und dem Modell des anbietenden Betriebs. Bereits geleistete oder allgemeine Unterstützungsstunden sind keine automatische Grundlage für eine Vergütung.

Wer legt den Lohn bei einer Anstellung fest?

Die Lohnhöhe und der Umfang der Anstellung werden vom Spitex-Betrieb festgelegt. Sie gehören in den Arbeitsvertrag und nicht in eine private Zusage innerhalb der Familie.

Ist AngehörigenHERZ mein Arbeitgeber oder Pflegedienst?

Nein. AngehörigenHERZ informiert online und nimmt Anfragen entgegen. Ein allfälliges Arbeitsverhältnis und die Pflegeleistungen liegen bei den zuständigen Fachpersonen und dem anbietenden Betrieb.

Wie könnte der nächste Schritt für Sie aussehen?

Schildern Sie mit wenigen Angaben, dass Sie eine persönliche Abklärung wünschen. Das Formular ermittelt keinen Vergütungsanspruch und benötigt keine Diagnose oder medizinischen Unterlagen.

Unverbindliche Kontaktanfrage · Keine automatische Weitergabe an einen Pflegeanbieter.

Quellen und redaktionelle Einordnung

Die Informationen beruhen auf den folgenden öffentlich zugänglichen Grundlagen. Bedingungen des konkreten Angebots und kantonale Fragen werden individuell geklärt; wir behaupten keine fachärztliche Prüfung dieses Beitrags.

  1. Careum Hochschule Gesundheit: Manual Angehörigenpflege
  2. Pro Senectute Schweiz: Betreuung von Angehörigen
  3. Bundesamt für Gesundheit: Krankenversicherung – Pflegeleistungen